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Geschäftsbedingungen


  1. Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Energiemakler (EM) mit der Umstellung der Energieversorgungsverträge und der kontinuierlichen Betreuung der jeweiligen Verbrauchsstellen des AG. Der AG überträgt dem EM damit die Verantwortung für eine wirtschaftliche Energieversorgung als Dienstleistung. Der Vertrag gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union (EU) und bleibt auch bei einem Umzug des AG bestehen. Der EM führt die vereinbarten Dienstleistungen eigenverantwortlich durch. Zur Ausführung erhält der EM einen Energiemaklervertrag, der eine Handlungsvollmacht beinhaltet. Schadensersatzansprüche gegen den EM sind auf 150,00 € pro Schadensfall begrenzt und setzen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus.
     
  2. Der AG stellt dem EM alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Art und Weise der Datenübermittlung wird vom EM vorgegeben. Der AG stimmt der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten sowie der Weitergabe der Bankverbindung an Energielieferanten zum Zweck des Lastschriftverfahrens zu.
     
  3. Der EM erbringt folgende Dienstleistungen:
    1. Erfassung und Archivierung der notwendigen Daten und Verträge
    2. Auskunftseinholung von Vertrags- und Verbrauchsdaten bei Lieferanten und Netzbetreibern
    3. Überwachung vertragsrelevanter Fristen und Prüfung entsprechender Vorgänge
    4. Vorlage von Vollmachten bei Versorgern und Netzbetreibern
    5. Analyse der Marktsituation und Optimierung der Verträge
    6. Veranlassung der Vertragsumstellung, sowie erforderlichenfalls der Kündigung beim Altlieferanten
    7. Abwicklung der Kommunikation mit anderen Vorgangsbeteiligten
       
  4. Der AG verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine anderen Dienstleister oder Anbieter mit ähnlichen Aufgaben zu beauftragen.
     
  5. Die unter Punkt 3 beschriebenen Leistungen sind für den AG kostenfrei und es werden dem AG auch keine Maklerkosten in Rechnung gestellt. Der EM behält sich das Recht vor, den Vertrag anzupassen. Änderungen werden dem AG rechtzeitig mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern nicht binnen 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.
     
  6. Der EM kann Teile oder gesamte Aufträge an Dritte übertragen und die hierfür notwendigen Daten weitergeben.
     
  7. Der AG informiert den EM innerhalb von zwei Wochen über Änderungen seiner Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung oder Tätigkeit. Der AG wird den EM während der Vertragsdauer unverzüglich über eine Änderung der in Satz 1 genannten Daten informieren und stellt den EM von Schadensersatzforderungen für den Fall frei, dass dem EM durch eine schuldhafte Verletzung dieser Mitwirkungspflicht seitens des AG ein Schaden entsteht.
     
  8. Der EM kann den Vertrag bei Vertragsverletzungen durch den AG, insbesondere bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 7., fristlos kündigen.
     
  9. Unzulänglichkeiten zwischen AG und Energielieferanten haben keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen AG und EM. Eine Aufrechnung von Forderungen ist ausgeschlossen.

  10. Der AG verpflichtet sich, dem EM eine gültige und funktionsfähige E-Mail-Adresse bereitzustellen, über die sichergestellt ist, dass der AG rechtlich relevante Mitteilungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, dem Versorger oder anderen relevanten Dritten empfangen kann. Der AG anerkennt die Verbindlichkeit dieser Mitteilungen und Informationen. Änderungen oder der Wegfall der angegebenen E-Mail-Adresse sind dem EM unverzüglich mitzuteilen. Der AG stellt den EM von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen könnten.

  11. Widerrufsrecht für Verbraucher
      1. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
      2. Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die diesen AGB als Anlage beigefügt ist.

      3. Erlöschen des Widerrufsrechts bei vorzeitiger Leistungserbringung: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Energiemakler die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber a) dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und b) gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Energiemakler verliert.


  12. Der Vertrag ist unbefristet und kann vom AG oder EM mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und persönlich durchgeführt werden und nicht durch bevollmächtigte Dritte. Die Kündigung des AG ist per Post an die NRG Optimal, Michael Baumgardt, Biberkopfstr. 22, 86163 Augsburg zu senden. Der AG erkennt durch diese AGB an, das Vollmachten an fremde Dritte erteilt, während der Vertragslaufzeit keine Gültigkeit besitzen. Die Kündigung des Energiemaklervertrages hat keinen Einfluss auf bereits vermittelte Energielieferverträge.

  13. Die im Rahmen des Vertrags erhobenen Daten des AG werden vom EM automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Einklang mit dem Vertragszweck genutzt (z. B. Vermittlung von Energielieferverträgen, Bonitätsprüfungen, Kundenbetreuung, Angebotserstellung, Optimierung von Folgevereinbarungen, Marketing usw.). Der AG stimmt der zeitlich unbegrenzten, widerruflichen Speicherung, Nutzung und Verarbeitung seiner Daten zu, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Der AG kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten und verarbeiteten Daten verlangen sowie der Verarbeitung widersprechen oder die Herausgabe oder Löschung seiner Daten fordern. Der EM verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau für die Daten zu gewährleisten. Sollte der AG eine Beschwerde haben, steht ihm das Recht zu, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Weitere Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der beigefügten Anlage „Informationen zum Datenschutz“ zu entnehmen, die ein integraler Bestandteil dieses Vertrages ist.

  14. Diese Vereinbarung umfasst sämtliche verbindlichen Absprachen zwischen den Vertragsparteien. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden, die nicht in der Vereinbarung enthalten sind, gelten als nicht getroffen oder verlieren ihre Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine neue, rechtlich zulässige Vereinbarung zu treffen, die den ursprünglichen wirtschaftlichen und faktischen Zielen so nahe wie möglich kommt.

  15. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Kommunikation während der Vertragsdauer findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Für den Energiemaklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  16. Erfüllungsort ist der Sitz des EM. Gerichtsstand für alle möglichen Rechtsstreitgkeiten aus dem durch den Energiemaklervertrag begründeten rechtsverhältnissen ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des EM.